Offnung von Berikon vom 5. Dezember 1348
Aussage über das in Berikon geltende Gewohnheitsrecht, auf Anfrage durch rechtskundige
Männer abgegeben
Das sind die Rechte, die die Herrschaft von Werd (Schönenwerd) in der Vogtei zu Berikon (Berchem)
über ihre Leute bis anhin gehabt hat und noch hat, die sie als Lehen von Habsburg (Habschburg)
innehält. Diese sind zu Bremgarten im Haus des Junkers Hartmann von Werd geoffnet worden; dabei
waren folgende ehrbaren Leute anwesend, die nachfolgend aufgeführt sind:
Heinrich Büeler, Konrad
Bechrer, Hans Zehenagel, Hans von Rete, Konrad Unnütze, Heinrich Eigensetzer von Oberberikon
(obren Berchem), Burgi Hans von Oberberikon, Heini an dem Hofacker, Uli Unnütze zu Niederberikon
(nidren Berchem); die haben diese Offnung gehört und kennen auf ihren Wahrheitseid nichts anderes,
als dass es mit Recht geoffnet und niedergeschrieben sei.
Und das geschah und wurde verhandelt im Jahre nach Christi Geburt dreizehnhundert und vierzig und
danach im achten Jahr, am Vorabend des Festes des heiligen Nikolaus (= 5. Dezember 1348).
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