Reglement über die Benützung des Bürgisserhus
Dieses Reglement ist Bestandteil des Mietvertrages.
1. Geltungsbereich:
Die Benützungs- und Gebührenordnung regelt die Organisation, die Benützung und die Gebühren im Bürgisserhus sowie die Verantwortlichkeit bei der Miete von Räumlichkeiten und bei der Durchführung von Anlässen.
2. Betriebszeiten:
Die Betriebszeiten sind grundsätzlich von Montag bis Sonntag von 08.00 Uhr bis 24.00 Uhr.
Verlängerungen sind bewilligungspflichtig.
3.Anfragen und Reservation
Mietgesuche sind zu richten an: Kulturverein Berikon, Bahnhofstrasse 75 8965 Berikon
Die dafür erforderlichen Formulare können direkt unter www.buergisserhus.ch
oder www.kulturverein-berikon.ch eingesehen und ausgefüllt werden.
4. Mietvertrag:
Der Mietvertrag wird schriftlich ausgestellt und gegenseitig unterzeichnet.
Mit der Bezahlung der Miete anerkennt der Mieter das vorliegende Benützungsreglement.
Der Mietvertrag darf nicht an andere Personen übertragen/abgetreten werden. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Absprache mit dem Vermieter. An Minderjährige (unter 18 Jahren) werden grundsätzlich weder Räume noch Infrastruktur vermietet.
Bei Annulation des Vertrages werden allfällige Kosten verrechnet.
5. Aussenbenützung:
Der neu erstellte Aussensitzplatz darf benützt werden. Das Aufstellen und Benützen eines Grills auf dem Aussenplatz ist nur nach Absprache mit dem Vermieter gestattet.
Parkplätze stehen in beschränkter Anzahl zur Verfügung.
Jeglicher Lärm ist ab 22.00 Uhr zu unterlassen (Rücksichtnahme auf Anwohner).
Die Infotafel kann bei Bedarf und nach Absprache mit dem Vermieter benützt werden.
Auf dem ganzen Areal gilt ein absolutes Feuerverbot.
6. Haftung:
Schäden aller Art sind sofort oder spätestens bei Abgabe dem Vermieter zu melden.
Der Mieter haftet für Beschädigungen an Gebäude, Mobiliar und Geschirr sowie für verlorene
Schlüssel.
An den bestehenden Einrichtungen dürfen keinerlei Änderungen vorgenommen werden.
An Decken, Böden und Wänden ist das Anbringen von Nägeln, Schrauben usw. untersagt.
7. Reinigung:
Die Räumlichkeiten müssen sauber (besenrein) abgeben werden. Nachreinigung wird nach Aufwand in Rechnung gestellt. Die Umgebung (Parkplatz, Sitzplatz, Eingang) ist in sauberem Zustand zu hinterlassen. Der Abfall ist zu entfernen und im bereitstehenden Container zu entsorgen.
8. Schlussbestimmung:
Der Vermieter, bzw. der Vorstand des Kulturvereins, kann den Vertrag sofort auflösen, wenn Verstösse gegen den Mietvertrag und/oder das Benützungsreglement festgestellt werden.
Dadurch entstandene Unkosten sind vom Mieter zu tragen.